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Genossenschaft gründen, so geht's

Genossenschaft gründen: Initiative "Zukunft durch Kooperation"

Der baden-württembergische Genossenschafts-Präsident Gerhard Roßwog sagt: „Die eingetragene Genossenschaft kann drei Unternehmer zusammenführen, aber auch Hunderte von Menschen in einer Kommune, die gemeinschaftlich Solaranlagen installieren oder ihren Dorfladen wiederbeleben wollen. Immer heißt der genossenschaftliche Grundgedanke: Wir bündeln unsere Kräfte, um gemeinsam etwas zu bewegen, als Hilfe zur Selbsthilfe, um selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen. Dabei ist die Willensbildung demokratisch wie bei keiner anderen Rechtsform.“

Mit Kooperationen können mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern. Unter den verschiedenen Rechtsformen, die für die Bildung einer Kooperation in Betracht kommen, bildet die moderne Genossenschaft in vielen Fällen eine besonders attraktive. Da sie auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet ist, haben diese die Gewähr dafür, dass die Genossenschaft sich nicht zum Selbstzweck entwickelt, sondern immer die Interessen der Kooperationspartner verfolgt.

Lesen Sie, was alte und neue Genossenschafts-Gründer über ihre Genossenschaft sagen.

Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform für Kooperationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Genossenschaft verbindet die Vorteile der Eigenständigkeit mit den Vorteilen eines starken Netzwerkes. Sie ist die Antwort auf anonyme oder monopolähnliche Strukturen im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Umfeld. Sie erlaubt es, mit gebündelter Nachfrage oder gebündeltem Angebot auf Märkten aufzutreten, bietet Schutz in einer Gemeinschaft und ein bewährtes und sicheres Rechtskleid.

Die Vorteile

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Zu ihrer Gründung sind bereits drei natürliche oder juristische Personen ausreichend.

  • Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft kann sich dabei auf wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele richten.
  • Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Das schließt eine feindliche Übernahme aus. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Dies verleiht der Unternehmensform eine große Stabilität; sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit.
  • Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für viele ganz unterschiedliche Zwecke geeignet, sie ist flexibel, einfach zu handhaben, bewährt. Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen.
  • Kleine Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
  • Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
  • Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
  • Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung über ein zusätzliches, attraktives Instrument der Steueroptimierung.
  • Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft.
  • Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

So geht's
Unser Fachgebietsleiter „Neugründungen" Michael Roth beantwortet alle Fragen rund um die Neugründung einer Genossenschaft.
Betriebswirte, Steuerberater und Juristen des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes begleiten und beraten Gründungswillige von der ersten Idee bis zur Gründungsprüfung. Und natürlich darüber hinaus.

Zur Wahl der Rechtsform
Wer kooperieren und gemeinsam etwas gestalten will, braucht einen rechtlichen Rahmen. Die Entscheidung für die richtige Rechtsform ist für den Erfolg einer Kooperation von großer Bedeutung. Lesen Sie zur Einführung unseren Rechtsformvergleich „Eingetragene Genossenschaft – GmbH – eingetragener Verein“.

Der Weg zur Gründung
Der Weg zur Gründung einer Genossenschaft ist in fünf klar strukturierte Phasen aufgegliedert: Informations- und Kontaktphase - Gestaltungsphase - Gründungsphase - Prüfungsphase - Eintragungsphase.

Weitere Informationen
Viele weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.neuegenossenschaften.de

Auf dieser Plattform der deutschen Genossenschaften finden Sie zum Beispiel viele weitere Beispiele erfolgreicher Neugründungen aus ganz Deutschland. Ferner können Sie dort kostenlos die interaktive CD-ROM „Genossenschaften Gründen" bestellen. Sie enthält zahlreiche Arbeitsunterlagen und Tipps für die Gründung Ihrer Kooperation. Direkt zur Bestellung der CD-ROM.

Beispiele

Genossenschaften sind ein Erfolgsmodell

Das Interesse an der Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“ (eG) ist anhaltend groß. Unsere Rechtsform ist auch für neue Formen der Kooperation im Mittelstand, auch in der mittelständischen Industrie, prädestiniert. Die Schwerpunkte liegen aktuell im Energiesektor und bei Ärzte-Genossenschaften. Das Thema Dorfladen bleibt aktuell. Auch im landwirtschaftlichen Bereich werden Genossenschaften gegründet.

Wir stellen Ihnen eine Reihe junger Genossenschaften aus Baden-Württemberg vor. Unter www.neuegenossenschaften.de finden Sie viele weitere Beispiele erfolgreicher Neugründungen aus ganz Deutschland.

Industrie: OSADL eG, Schopfloch
Elf Unternehmen haben sich 2006 in der OSADL eG (Open Source Automation Development Lab) zusammengeschlossen, um gemeinsam Softwarekomponenten für die Automatisierungsindustrie zu entwickeln.

Handel: ATEV eG, Waiblingen
2006 wurde aus der GmbH eine Genossenschaft. Mitglieder des Auto-Teile-Einkaufs-Verbandes ATEV sind selbstständige Groß- und Einzelhändler, teilweise mit eigenen Autowerkstätten.

Verbraucher: Dorfladen Gottwollshausen-Gailenkirchen eG
In Gottwollshausen, einem Ortsteil von Schwäbisch Hall mit knapp tausend Einwohnern, haben die Bewohner 2005 ihre Nahversorgung selbst in die Hand genommen. Im Herbst 2006 wurde beschlossen, eine weitere Betriebsstätte im Ortsteil Gailenkirchen einzurichten.

Freie Berufe: The seed eG, Weil am Rhein
„The seed eG“ ist seit 2006 ein neuartiges Netzwerk selbstständiger Kreativer: die moderne Form der Produktivgenossenschaft im Internet-Zeitalter für Grafikdesigner, Multimedia-Spezialisten und Marketingexperten.

Freie Berufe: PädNetzS eG, Stuttgart
Sie streben eine bessere Vorsorge bei Kindern an, sie organisieren einen gemeinsamen Einkauf und gemeinsame Forschung: 2008 haben 74 Kinderärzte aus Baden-Württemberg eine Genossenschaft gegründet.

Dienstleistungen: Aktives Reisebüro Netzwerk eG, Gottmadingen
In der Genossenschaft haben sich im Jahr 2009 inhabergeführte Reisebüros zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Vertriebsplattform im Internet zu betreiben.

Energie: Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG, Weissach im Tal
Energie-Genossenschaften erleben einen Boom. Wir beleuchten die Triebkräfte dieser Entwicklung am Beispiel der 2008 gegründeten Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG.

Soziales: WoGA Pfullendorf eG
In Pfullendorf ist 2008 in der Rechtsform der eG ein neuartiges Pflegeheimkonzept entstanden: die Pflege im Rahmen von Wohngemeinschaften und ihre Ergänzung durch Alltagsbegleiter.
23. November 2009
© BWGV

Zitiert von der website des Baden- Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V. siehe: www.bwgv-info.de