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Bauschutt aus AKWs: Brief an die Kreisräte in KA am 01.08.2018

 

An die Mitglieder des Kreistages - Landkreis Karlsruhe

 

Zu: Freigemessene Abfälle aus den AKWs Philippsburg und den kerntechnischen Anlagen Karlsruhe

 

Sehr geehrte Frau x,

 

Sehr geehrter Herr x,

 

wie aus der Presse zu entnehmen war, will nach einer europaweiten Ausschreibung kein Deponiebetreiber (im Landkreis Karlsruhe) die freigemessenen Abfälle aus den AKWs Philippsburg und den kerntechnischen Anlagen Karlsruhe annehmen. Nun will das Umweltministerium Baden-Württemberg den Landkreis Karlsruhe zwingen, eine Freimessmülldeponie selbst zu errichten.  

 

Diese Fragestellung betrifft natürlich auch alle im Rückbau befindlichen kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg als auch im gesamten Bundesgebiet. 

 

 

Dieses Thema ist ja schon in den Kreistagen besprochen worden, auch in Ihrem, wobei aber vielleicht das Ausmaß des Problems und des gesundheitlichen Risikos, was da geplant wird, gar nicht klar geworden sein könnte. 

 

 

Laut Gesetz dürfen pro Jahr max. 1000 t Freimessmüll auf eine Deponie, gleichzeitig müssen aber auch 10.000 t unbelastetes Material zur "Verdünnung" dieser (aus unserer Sicht) kritischen Abfälle - also die 10fache Menge (konventioneller mineralische Abfälle), die der Landkreis bisher problemlos anderweitig entsorgen konnte, deponiert werden. Die Planungen und Umweltverträglichkeitsabklärungen würden sich laut BNN (siehe Anlage) bis zur Vollendung der neuen Deponie ca. 20 Jahre hinziehen. Da aber der zu deponierende Freimessmüll früher anfällt, muss er bis dahin - in Bigpacks - irgendwo, irgendwie zwischengelagert werden. 

 

 

Es wird also ein Interimslager für den zu erwartenden freigemessen Müll aus den AKWs Philippsburg (KKP 1 und 2) und den Kerntechnischen Anlagen Karlsruhe anfallenden ca. 65.000 t ein Zwischenlager (für die 20 Jahre)  gebaut, bis die Deponie fertig ist. Dies wird auch darüber hinaus gebraucht, denn es müssen 65 Jahre lang aus dem Zwischenlager 1000 t Freimessmüll pro Jahr auf der neuen Deponie eingebaut werden. Ende wäre dann 2018 plus 85 Jahre = 2103! Würden die 10uSv nicht voll ausgeschöpft (falls sich durchschnittlich z.B. nur 3,33 uSv im freigemessenen Atommüll befinden), könnte sich die jährlich einzubauende Menge auf vermutlich 3000 t erhöhen, was aber immer noch einen Zeitraum von ca. 21 Jahren - also bis zum Jahre 2060 - bedeuten würde. 

 

Es kann nicht sein, dass der Landkreis Karlsruhe dermaßen großzügig und finanziell verschwenderisch mit diesen risikobehafteten Abfällen umgeht. Es müssen endlich nachhaltige Deponiekonzepte für den gesamten Freimessmüll realisiert werden, die von den Kritikern bereits auf dem Tisch liegen:

 

„Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Deutsche Ärztetag haben in 2016 und 2017 Entschließungen verabschiedet, in denen sie vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die allgemeine Wiederverwertung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder deren Einbau in konventionelle Bauschuttdeponien warnen. In den Entschließungen wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, den beim Rückbau anfallenden gering radioaktiven Restmüll stattdessen auf den Kernkraftwerksgeländen zu verwahren.“  

 

Wir möchten Sie bitten sich der Meinung der Ärzte anzuschließen und die Forderung zu unterstützen, dass die Verteilung an sich Unsinn ist und es einer konzentrierten, gesicherten Verwahrung unter Atomaufsicht bedarf. Diese kann am besten auf den AKW-Geländen realisiert werden - da war das brisante Material auch bisher, da hat es Platz, da gibt es auch qualifizierte Umgangskompetenzen. Bei einer Verteilung in der Umwelt (Deponien, Recycling) entstehen weitere Risikostandorte mit nicht kalkulierbaren Folgen - es werden damit auch viel mehr Anwohner von den Restrisiken betroffen - jeder kann selbst sofort nachvollziehen, dass dies keine Lösung sein kann!

 

Bitte setzen Sie sich im Landkreis Karlsruhe für nachhaltige Lösungen ein. Lassen Sie sich nicht vom Umweltministerium einschüchtern. Die Zahl der Landkreise bundesweit, die dieses Vorgehen ablehnen, häufen sich. Hier sollten die Landkreise eine gemeinsame Aktion zur Abänderung des aktuell in Arbeit befindlichen Strahlenschutzgesetzes im Bundestag und Bundesrat anstreben.

 

 

Über eine Rückmeldung, intensiveren Austausch würden wir uns freuen.

 

Wolfgang Oberacker

Schulstr. 24

76351 Linkenheim-Hochstetten

Tel 07247-963090
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Mitglied im: Bündnis für „Sichere Verwahrung von Atom-Müll in Baden-Württemberg“

 

https://www.landkreis-karlsruhe.de/index.phtml?La=1&sNavID=1636.102&mNavID=1863.9&object=tx,1863.23965.1&kat=&kuo=2&sub=0

 

https://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aebw-archiv/2018/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_03-2018.pdf

 

siehe Seitenzahl 116 bzw. 3